Senioren ind Badewanne

Ambulante Pflege – Zu Hause gut versorgt

Die ambulante Pflege ermöglicht die Unterstützung und Versorgung von pflegebedürftigen Personen in ihrem eigenen Zuhause. So sind sie in vertrauter Umgebung jederzeit gut versorgt.

Seniorin mit Tee

Bei der „häuslichen Pflege“ – wie die ambulante Pflege auch genannt wird – unterstützt die Pflegeperson den Pflegebedürftigen im Alltag. Dies umfasst sowohl medizinische, pflegerische als auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuung von einem ambulanten Pflegedienst oder von einem Angehörigen übernommen wird. Der ambulante Pflegedienst kann auch als Unterstützung und Entlastung für die pflegenden Angehörigen zusätzlich hinzugezogen werden.

Aufgaben der ambulanten Pflege

Das Hauptziel der ambulanten Pflege ist es, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen soweit wie möglich zu stärken. Denn dank der Pflege in den eigenen vier Wänden kann eine Unterbringung im Pflegeheim oder ein Krankenhausaufenthalt oft vermieden oder verkürzt werden.

Die Aufgaben der ambulanten Pflege sind dabei vielfältig und von den individuellen Umständen und Bedürfnissen des Pflegebedürftigen geprägt. Grundsätzlich unterstützen unsere Pflegekräfte die Betroffenen jedoch meist bei den folgenden Tätigkeiten:

  • der Grundpflege (darunter fallen u.a. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Lagerung usw.)
  • bei medizinischen Behandlungsmaßnahmen nach § 37 SGB V, falls die Voraussetzungen erfüllt sind (dies umfasst u.a. Medikamentengabe, Verbandwechsel, Injektionen usw.)
  • der Haushaltsführung (Reinigung der Wohnung, Wäschewaschen, Einkaufen, Kochen usw.)
  • der Betreuung des Pflegebedürftigen (Unterstützung zur Bewältigung und Gestaltung des Alltags: u.a. Spaziergänge, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen usw.)
  • bei Beratungsmaßnahmen für Pflegebedürftige und ihren Angehörigen (Fragen rund um Pflege, Pflegeeinstufung, aber auch bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Fahrdiensten usw.)
  • bei Qualitätssicherungsbesuchen nach § 37.3 SGB XI, bei der die Qualität der häuslichen Pflege gesichert werden soll, wenn pflegende Angehörige den Pflegebedürftigen selbstständig versorgen
  • der Verhinderungspflege
  • der Tages- und Nachtpflege

Ambulante Pflegeleistungen – Was kostet mich das?

Dank Ihrer sozialen Pflegeversicherung haben Sie bei einer Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Unterstützung. Ihnen stehen entweder Pflegegeld (bei der Versorgung durch Angehörige) oder Pflegesachleistungen (bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) zu. Auch eine Kopplung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich. Hier erfahren Sie mehr zur Kombinationsleistung: Pflegegeld – Voraussetzungen, Leistungen & Anspruch.

Wie die umfassende Darstellung der verschiedenen Aufgaben der ambulanten Pflege zeigt, können die ambulanten Pflegeleistungen von Pflegebedürftigen jedoch sehr unterschiedlich ausfallen. Sie hängen stark mit den individuellen Bedürfnissen und Umständen des Betroffenen zusammen. Auch spielt der Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person eine große Rolle beim Umfang der notwendigen Pflegemaßnahmen. Einen Pauschalpreis kann es daher in der ambulanten Pflege nie geben. Gerne prüfen wir aber Ihre individuelle Situation und sprechen mit Ihnen über die notwendigen Maßnahmen. Sprechen Sie uns auch gerne auf Finanzierungsmöglichkeiten an. Gemeinsam finden wir einen Weg.

Ambulante Pflege nach Pflegegrad – Was steht mir zu?

PflegegradPflegegeld (monatl.)Pflegeleistungen (monatl.)
Pflegegrad 10 €0 €
Pflegegrad 2316 €724 €
Pflegegrad 3545 €1.363 €
Pflegegrad 4728 €1.693 €
Pflegegrad 5901 €2.095 €